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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Dear Maly flying Bar Marina Hackl & Emily Albrecht GbR, Stand Januar 2025

 

1. Geltungsbereich

 

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Dear Maly GbR, Weingartenstraße 8, 94469 Deggendorf, im Folgenden „Auftragnehmerin“ genannt, und dem Kunden, im Folgenden „Auftraggeber“ genannt, betreffend die Erbringung von Dienstleistungen sowie Überlassung von Gegenständen.

 

1.2. Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Regelungen werden nicht anerkannt, es sei denn, deren Geltung wurde ausdrücklich in Textform anerkannt.

 

1.3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Ergänzend gelten je nach Vertragsinhalt die gesetzlichen Bestimmungen.

 

2. Vertragsgegenstand

 

2.1. Die konkreten Leistungen des Auftragnehmers, deren Umfang, Dauer und Vergütung werden in einem gesonderten Vertrag oder in einer Auftragsbestätigung in Schriftform festgelegt. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbart haben oder die Auftragnehmerin dies schriftlich bestätigt hat.

 

2.2. Gegenstand des Vertrages zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber können die folgenden Leistungen sein (wobei die Auflistung nicht abschließend ist): Überlassung einer mobilen Bar, Getränke-Catering, Ausschank- und Bedienungsservice, Gestaltung von Getränkekarten.

 

2.3. Die Leistungen erfolgen durch die Auftragnehmerin auf selbstständiger Basis und werden weisungsfrei erbracht. Die Auftragnehmerin wird nicht in etwaige unternehmerische Abläufe des Auftraggebers integriert.

 

3. Zustandekommen des Vertrages

 

3.1. Grundlage der Vertragsbeziehung zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber ist das jeweilige Angebot der Auftragnehmerin sowie die übermittelte Auftragsbestätigung.

 

3.2. Alle Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Annahme des übermittelten Angebots durch den Auftraggeber stellt einen verbindlichen Auftrag im Rechtssinne dar. Ein Vertragsabschluss kommt durch schriftliche Bestätigung des vom Auftraggeber erteilten Auftrags durch die Auftragnehmerin zustande.

 

3.3. Im Falle verbindlicher Angebote hält sich die Auftragnehmerin für die Dauer des im Angebot angegebenen Zeitraums an ihre Erklärungen zum Abschluss von Verträgen gebunden. Falls kein Zeitraum angegeben ist, gilt die Bindung für höchstens 14 Kalendertage ab Erstellung des Angebots.

 

4. Zahlungsbedingungen

 

4.1. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der übermittelten Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin. Der jeweilig vereinbarte Endbetrag versteht sich, soweit nichts anderes vereinbart, inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung.

 

4.2. Rechnungen der Auftragnehmerin werden postalisch oder bei entsprechender Parteivereinbarung per E-Mail versandt. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug binnen 30 Tagen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber zu bezahlen. Der Abzug von Skonto bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung.

 

4.3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, nach Zustandekommen des Vertrages eine Anzahlung in Höhe von 25% der Gesamtsumme des erteilten Auftrags zu verlangen. Der Restbetrag wird spätestens nach Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung in Rechnung gestellt.

 

4.4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

 

4.5. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe zu verlangen. Die Auftragnehmerin behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor.

 

5. Auf- und Abbau der mobilen Bar, Ablauf

 

5.1. Der Aufbau der Bar erfolgt, soweit nicht anders mit dem Auftraggeber vereinbart, am Veranstaltungstag zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn.

 

5.2. Die Platzierung der Bar wird in Absprache mit dem Auftraggeber gewählt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderlichen Anschlüsse (Strom maximal 10 Meter entfernt, Wasser maximal 50 Meter entfernt, Abwasser maximal 50 Meter entfernt) in unmittelbarer Umgebung vorhanden sind. Außerdem hat der Auftraggeber zu gewährleisten, dass ein geeigneter Stellplatz für die Mobile Bar zur Verfügung steht, der den gängigen Barbetrieb ermöglicht (3 Meter breit, 3 Meter tief). 5.2. Der Abbau erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, direkt nach Barschluss und dauert eine Stunde.

 

5.3. Die Zeiten des Auf- und Abbaus werden mit einem Stundensatz in Höhe von 25,00 Euro pro Person (jeweils 2 Personen für Auf- und Abbau erforderlich) berechnet.

 

5.4. Sofern der Auftraggeber wünscht, dass der Aufbau früher erfolgt, wodurch die Auftragnehmerin die Veranstaltung zwischen Aufbau und Barbeginn nochmals verlassen muss, so verursacht dies zusätzliche Personalkosten in Höhe von 25,00 Euro pro angefangene Stunde sowie Fahrtkosten in Höhe von 0,60 Euro je gefahrenen Kilometer.

 

5.5. Die Auftragnehmerin weist darauf hin, dass der Abbau der Bar nur bei guten Lichtverhältnissen erfolgen kann und insofern dadurch die Veranstaltung gestört werden könnte. Sofern das Ende des Barbetriebs auf Wunsch des Auftraggebers nicht mit dem Ende der Veranstaltung zusammenfällt, so entstehen hierdurch zusätzliche Personalkosten für den separaten Abbau in Höhe von 25,00 Euro pro angefangene Stunde sowie Fahrtkosten für sie separate Anfahrt in Höhe von 0,60 Euro je gefahrenem Kilometer.

 

5.6. Während der gesamten Zeit des Auf- und Abbaus ist die Anwesenheit des Auftraggebers oder eines bevollmächtigten Verantwortlichen, der in Kenntnis des Vertrages handelt und Zutritt zu allen nötigen Räumlichkeiten verschaffen kann, zwingend.

 

5.7. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Auftragnehmerin eine Park- oder zumindest eine Be- und Entlademöglichkeit unmittelbar am Veranstaltungsort erhält. Sofern dies nicht der Fall ist, hat der Auftraggeber die Auftragnehmerin mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf eventuelle Hindernisse oder lange Transportwege hinzuweisen.

 

5.8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Boden vor Aufbau der mobilen Bar gegen etwaige Beschädigungen zu sichern, die durch den normalen Barbetrieb entstehen können (Wasser- und Getränkespritzer, Fallen von Gläsern oder Flaschen).

 

5.9. Die Auftragnehmerin ist nicht zur Endreinigung von Boden oder Wänden nach Abbau der Bar verpflichtet.

 

6. Leistungsumfang und Preise

 

6.1. Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin.

 

6.2. Die mobile Bar ist, soweit nichts anderes bestimmt, ausschließlich zusammen mit zwei Verantwortlichen der Auftragnehmerin buchbar. Das Bedienen an Tischen sowie das Abräumen etwaiger Tische ist nicht inkludiert und kann durch entsprechende Parteivereinbarung hinzugebucht werden.

 

6.3. Folgende Kosten fallen dabei je nach individuell gebuchter Leistung an: a) Pauschale für die Überlassung der Mobilen Bar b) Pauschale für Getränke-Catering je nach Anzahl der Veranstaltungsgäste c) Personalkosten pro Stunde und Person in Höhe von 25,00 Euro d) Kosten Mindestabnahmemenge Mischgetränke je nach Anzahl der Veranstaltungsgäste e) Pauschale Nicht-Mischgetränke je nach Anzahl der Veranstaltungsgäste f) Pauschale Dekoration/Non-Food je nach Anzahl der Veranstaltungsgäste g) Individuell vereinbarte Leistungen h) Alkoholische und Nichtalkoholische Getränke flaschenweise/packungsweise bzw. nach Litern i) Fahrtkosten.

 

6.4. Fahrtkosten werden für Hin- und Rückfahrt ab Geschäftssitz der Auftragnehmerin zum jeweiligen Veranstaltungsort in Höhe von 0,60 Euro je gefahrenem km berechnet.

 

6.5. Ergänzungen und Vereinbarungen, die die vertraglich geschuldete Leistung laut Auftragsbestätigung bzw. Vertrag erweitern, werden entsprechend im gleichen Verhältnis nachvergütet. Dies gilt insbesondere dann, wenn der zeitlich vereinbarte Rahmen überschritten wird, wodurch zusätzliche Personalkosten entstehen.

 

6.6. Änderungen nach Vertragsschluss über den Vertragsinhalt bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vertragspartners. Eine Reduzierung der Anzahl der Veranstaltungsgäste lässt grundsätzlich die vertragliche Vereinbarung, insbesondere die vereinbarten Pauschalen berechnet an der Anzahl der Gäste, unberührt. Eine Erhöhung der Anzahl der Veranstaltungsgäste hat zur Folge, dass die Positionen laut Auftragsbestätigung, die sich nach der Anzahl der Gäste richten, entsprechend angepasst werden.

 

7. Rücktritt durch den Auftraggeber

 

7.1. Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt des Auftraggebers ist nur in schriftlicher Form möglich. Entscheidend ist dabei der Zugang des Rücktrittsschreibens bei der Auftragnehmerin.

 

7.2. Im Falle des Rücktritts des Auftraggebers verliert die Auftragnehmerin den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Auftragnehmerin kann jedoch eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen, soweit der Rücktritt nicht von der Auftragnehmerin zu vertreten ist.

 

7.3. Die Auftragnehmerin kann pauschal folgende Entschädigungen geltend machen, wobei es dabei auf den Zeitraum zwischen Zugang der Rücktrittserklärung und den vereinbarten Veranstaltungsbeginn ankommt: A) bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25% des Auftragsvolumens b) bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn: 35% des Auftragsvolumens c) bis zu drei Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Auftragsvolumens c) bis zu einem Tag vor Veranstaltungsbeginn: 70% des Auftragsvolumens e) am Tag der Veranstaltung: 80% des Auftragsvolumens f) nach Eintreffen der Auftragnehmerin am Veranstaltungsort: 90% des Auftragsvolumens

 

7.4. Macht die Auftragnehmerin eine pauschale Entschädigung gemäß 7.3. geltend, ist der Auftraggeber gleichwohl berechtigt, der Auftragnehmerin die Entstehung eines geringeren oder gar keines Schadens nachzuweisen.

 

7.5. Die Auftragnehmerin behält sich vor, anstelle der pauschalen Entschädigung, einen höheren, individuell berechneten Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen, soweit der Nachweis eines höheren Schadens gelingt. In diesem Fall ist die Auftragnehmerin verpflichtet, den geforderten Schadensersatz unter Berücksichtigung etwaig ersparter Aufwendungen konkret zu beziffern.

 

8. Schlechtwetterklausel

 

8.1. Findet die Veranstaltung im Freien statt, liegt es im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, für den Fall des schlechten Wetters einen geeigneten Stellplatz in einem Gebäude oder mit Überdachung für die mobile Bar bereitzustellen. Ein Standort für die mobile Bar, an welchem diese Regen oder erheblicher Feuchtigkeit ausgesetzt ist, ist ausgeschlossen.

 

8.2. Wird die Veranstaltung aufgrund des Wetters vor Veranstaltungsbeginn abgesagt, so gelten die Rücktrittsbedingungen gemäß Punkt 7 dieser AGB. Wird die Veranstaltung aufgrund des Wetters nach Beginn der Veranstaltung abgebrochen, so wird die Vergütung gemäß Auftragsbestätigung bzw. Vertrag fällig, unter Anrechnung etwaig ersparter Personalkosten.

 

9. Haftung des Auftraggebers

 

9.1. Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen am Eigentum der Auftragnehmerin, welche durch ihn verursacht werden. Als durch ihn verursacht gelten auch Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig durch das Handeln eines Veranstaltungsteilnehmers, durch Hilfspersonen des Auftraggebers oder durch andere Personen, die an der Organisation der Veranstaltung mitwirken, gleich ob am Veranstaltungsort oder andernorts, im Zusammenhang mit der Veranstaltung hervorgerufen werden.

 

9.2. Bei Beschädigungen oder Verlust/Diebstahl von Gegenständen, Inventar, Getränkeflaschen etc. ist die Auftragnehmerin berechtigt, gegenüber dem Auftraggeber die Kosten der Wiederbeschaffung des gleichen oder eines gleichwertigen Gegenstandes oder die Kosten einer fachgerechten Reparatur in Rechnung zu stellen. Die Haftung des Auftraggebers erstreckt sich nicht nur auf die Dauer der Veranstaltung, sondern auf die gesamte Zeit, in der sich die mobile Bar sowie das zugehörige Inventar am Veranstaltungsort befindet.

 

9.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragnehmerin nach deren Verlassen des Veranstaltungsortes unverzüglich auf etwaig zurückgelassene Gegenstände, die sich im Eigentum der Auftragnehmerin befinden, hinzuweisen.

 

10. Haftung der Auftragnehmerin

 

10.1. Die Auftragnehmerin haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen. Die Auftragnehmerin haftet auch für Schaden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind.

 

10.2. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewähr für etwaige Verspätungen durch höhere Gewalt (z.B. schlechte Witterungsbedingungen, Stau, Straßensperrungen etc.). Ansprüche des Auftraggebers hieraus auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

 

11. Werbung

 

11.1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, am Veranstaltungsort gut sichtbar für alle Veranstaltungsgäste Eigenwerbung zu platzieren ( z.B. Flyer, Visitenkarten, Getränkekarten etc.). Die Auftragnehmerin hat dabei dem Gebot der Rücksichtnahme Rechnung zu tragen.

 

11.2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Namen und/oder Unternehmensbezeichnung/Firma im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen veröffentlicht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seinen individuellen Widerspruch hierzu schriftlich gegenüber der Auftragnehmerin kundzutun.

 

12. Genehmigungen Die Parteien sind sich darüber einig, dass als Veranstalter im gesetzlichen Sinne der Auftraggeber gilt. Die Auftragnehmerin erbringt lediglich eine vertraglich geschuldete Leistung im Auftrag des Auftraggebers. Etwaig erforderliche behördliche Genehmigungen zur Erfüllung des Auftrags bzw. Durchführung der Veranstaltung liegen insofern vollumfänglich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

 

13. Müllentsorgung Die Entsorgung des im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Mülls ist vom Auftraggeber zu gewährleisten. Dies beinhaltet insbesondere Obst- und Fruchtreste, Flüssigkeiten, Dekorationsartikel, Verpackungsmaterial und Servietten. Soweit eine Müllentsorgung durch die Auftragnehmerin erforderlich wird, wird diese mit dem üblichen Personal-Stundensatz sowie hinzukommender Entsorgungsgebühren in Rechnung gestellt.

 

14. Datenschutz Die Auftragnehmerin übermittelt dem Auftraggeber zusammen mit dem Angebot die aktuell gültigen Datenschutzbestimmungen der Auftragnehmerin. Mit der Erteilung des Auftrags durch den Auftraggeber erteilt dieser sein Einverständnis mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.

 

15. Fotos/Videos

 

15.1. Der Auftraggeber ist mit der Fertigung von Fotos und Videos der Veranstaltung durch die Auftragnehmerin einverstanden. Der Auftraggeber gibt auch sein ausdrückliches Einverständnis dazu, dass das entstandene Bildmaterial zu Werbezwecken und/oder auf „Social-Media“-Kanälen der Auftragnehmerin veröffentlicht wird. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass das Bildmaterial Aufnahmen der Veranstaltungsgäste beinhalten kann.

 

15.2. Die Auftragnehmerin hält die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung, insbesondere Art. 6 DSGVO, ein und wird bei Einzel- oder Nahaufnahmen von feiernden Veranstaltungsgästen diese um schriftliche Genehmigung zur Veröffentlichung des Bildmaterials bitten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass dies im Falle von Bildmaterial, auf welchem eine Menschenmenge nur als Beiwerk zu sehen ist, weil die Mobile Bar oder die Veranstaltung selbst fotografiert bzw. gefilmt wird, unmöglich ist.

 

15.3. Der Auftraggeber ist mit einem entsprechenden Aushang der Auftragnehmerin am Veranstaltungsort, durch welchen auf die Fertigung von Bild- und Videomaterial im Zusammenhang mit der Veranstaltung hingewiesen wird, einverstanden.

 

16. Sonstiges

 

16.1. Für diese Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.2. Mündliche Nebenabreden existieren nicht.

16.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

16.4. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Vertragsparteien aus dem Vertrag sich ergebenden Streitigkeit ist Deggendorf.

16.5. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.​​

 

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